Garantiebedingungen

Küchenarbeitsplatten auf Maß

Auf eine Küchenarbeitsplatte geben wir 5 Jahre Garantie

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1.Die Garantie gilt für Herstellungsfehler und selbstverständlich nur, wenn die Arbeitsplatte gemäß der Anleitung montiert und gewartet wurde. Schäden, die durch Fehler vor oder während der Montage, durch Nutzung außerhalb des üblichen Gebrauchs oder durch unsachgemäße Wartung entstehen, werden nicht erstattet.

  1. Die Garantie auf die Arbeitsplatte erlischt, wenn in der Arbeitsplatte gefräst, gebohrt o.ä.. wurde.
  2. Sie können Beschwerden und Beanstandungen dem Lieferanten/Küchenstudio melden; diese sorgen dafür, daß Ihre Garantieansprüche weitergeleitet werden.
  3. Gewährleistungsansprüche können Sie bis zu 5 Jahre nach der Woche, in der die Arbeitsplatten geliefert wurden, geltend machen. Das Lieferdatum finden Sie auf der Rechnung.
  4. Wenn Sie einen Garantieanspruch geltend machen, wird sich die Serviceabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Reklamation zu besprechen. Falls möglich, wird das Problem vor Ort behoben. Ist das nicht möglich, wird bei berechtigter Reklamation ein neues Teil geliefert. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für Montage, Demontage, Unannehmlichkeiten usw.
  5. Rostflecken, die durch äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie auf Spülen.
  6. Im Falle einer unbegründeten Reklamation werden Anfahrtskosten berechnet.

Beanstandungen können Sie bei dem Lieferanten/Küchenstudio melden, bei dem Sie die Arbeitsplatte gekauft haben.